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Hygienekonzept

Gesundheits- und Infektionsschutzkonzept der Freien evangelischen Gemeinde Kitzingen anhand der 14.BayIfSMV

Freie evangelische Gemeinde Kitzingen

Franzensbader Straße 1

97318 Kitzingen

Gültig ab 02. September 2021

 

  1. Auf dem Gemeindegelände ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Aktuell brauchen Sie eine FFP2 Maske, die auf dem Weg in den Gottesdienstraum bis an den Platz getragen werden soll. Sobald man sitzt, darf die Maske abgenommen werden. Beim Singen bitte Maske auf! Kinder bis zum 6. Geburtstag sind nach § 1 (2) 1. vom Maskentragen befreit, für Kinder zwischen dem 6. und 15. Geburtstag wird nach § 1 (2)² nur eine Mund-Nasen-Bedeckung benötigt.

 

  1. Personen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung oder mit Fieber und Personen, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einer an Covid-19-Erkrankten oder Sars-CoV-2 positiv getesteten Person hatten dürfen nicht am Gottesdienst teilnehmen.

Personen, die nach § 1(2) 2. aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, wird empfohlen, daheim einen Online Gottesdienst anzusehen.

 

  1. Die allgemeinen Hygieneregeln werden eingehalten. Schon seit Beginn der Pandemie hängen in den sanitären Anlagen Waschanleitungen in Wort und Bild für Erwachsene und Kinder und im Foyer die allgemeinen Hygieneregeln aus. Die angestellte Reinigungskraft sorgt für Nachschub bei Flüssigseifen, Einmalhandtüchern etc.

 

  1. Vor und nach dem Gottesdienst wird das Gemeindehaus durch Öffnen der Türen für 10-15 Minuten auf Durchzug stoß gelüftet.

 

  1. Am Eingang steht Desinfektionsmittel bereit.

 

  1. Eine Wegeführung ähnlich einem Einbahnstraßensystems ist aus raumtechnischen Gründen nicht möglich. Zudem ist beim Gottesdienst zum Unterschied zu einem Marktbesuch, wo ständig Gegenverkehr herrscht, ein gemeinsames zeitliches Ankommen in eine Richtung sowie ein gemeinsames Verlassen in eine Richtung vorhanden.

 

  1. Die Teilnehmerzahl ergibt sich laut § 6 1. und 2. durch den vorgegebenen Mindestabstand von 1,5m nach allen Seiten. Personen, die demselben Hausstand angehören dürfen nach § 6 2. direkt nebeneinander sitzen. Für den 154m² großen Gottesdienstraum haben unsere 20-35 Teilnehmer ausreichend Platz. Die Maximalauslastung ist mit 50 Teilnehmern erreicht.

Für Gottesdienste, bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die zur Auslastung der Kapazität führen, wird um vorherige Anmeldung gebeten.

(z.B. Weihnachtsgottesdienst 2020: 26 Teilnehmer)

 

  1. Gemeindegesang ist nur mit Maske erlaubt.

 

  1. Kommt es während des Gottesdienstes bei geschlossenen Fenstern bei einzelnen Personen zu Krankheitssymptomen wie wiederholtes Niesen oder Husten sollte nach Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene am Bundesumweltamt unmittelbar gelüftet werden (Stoßlüften wie oben bei 4. beschrieben)

 

  1. Aus Hygienegründen steht ausschließlich am Ausgang ein offener Kollekten Kasten zur Verfügung.

 

  1. Kindergottesdienst findet nach denselben Regeln statt.

 

  1. Alle Türklinken, Handläufe, Lichtschalter und benutzte Gegenstände werden nach dem Gottesdienst gereinigt.

 

  1. entfällt

 

  1. Weitere Gruppenstunden finden per Telefonkonferenz oder Zoom statt.

 

Zusatzregelung beim Abendmahl

 

  1. Da das Abendmahl Bestandteil eines Gottesdienstes ist, gelten natürlich auch obenstehende Regelungen. Die Abendmahlsregeln sind Zusatzregeln für Gottesdienste mit Abendmahl.

 

  1. Wein (in unserem Fall Traubensaft) wird von einer Person mit Einmalhandschuhen in Einzelkelche geschenkt und auf einen Tisch an der Bühne gestellt.

 

  1. Brot (in unserem Fall ein einzeln verpackter Keks) wird zum Einzelkelch dazugelegt.

 

  1. Die Abendmahlsgäste holen sich die Gaben gemäß der Abstandsregelung mit Maske am Tisch ab und gehen danach an ihren Sitzplatz zurück. Die Einnahme findet am Platz statt, so dass dort keine Maskenpflicht besteht. Die gebrauchten Gegenstände verbleiben am Platz und werden nach dem Gottesdienst eingesammelt.

 

 

 

Schlussbemerkungen

 

  1. Das Konzept wird auf der Gemeindehomepage veröffentlicht und im Foyer ausgehängt.
  2. Jedes Gemeindemitglied erhält das Konzept ausgehändigt, die verantwortlich am Gottesdienst beteiligten Mitarbeiter bestätigen die Kenntnisnahme per Unterschrift.
  3. Verantwortlich für das Konzept und damit Ansprechpartner sind aus dem Leitungskreis als:

Hygienebeauftragter:  Jürgen Wirth

Vertretung:                  Margarete Roth und Reinhard Bolinski